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Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR / RID / IMDG-Code

Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR / RID / IMDG-Code

Um Gefahrgut befördern zu können, müssen Sie, als am Transport beteiligte Person (z.B. als Verpacker, Verlader, Beförderer, Ab- oder Versender), eine entsprechende Unterweisung erhalten.

Diese Pflicht zur Unterweisung schließt auch die regelmäßige Aktualisierung durch Auffrischungsschulungen ein.

Wir führen diese Schulung nach ADR, RID und IMDG-Code durch und passen die Schulung, je nach Verantwortlichkeit und Aufgabenbereich, den individuellen Bedürfnissen unserer Teilnehmer an.

Ihr Nutzen:

Sie kommen Ihrer Unterweisungspflicht nach und vermeiden unnötige Gefahrgutablehnungen oder Verzögerungen beim Transport durch den Erwerb des notwendigen Fachwissens.

Außerdem eignen Sie sich den sicheren Umgang der Vorschriften und der daraus entstehenden praktischen Umsetzung an und haben bei uns die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmenden und unseren praxiserfahrenen Dozenten.

Inhalte

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreneigenschaften (Gefahrklassen)
  • Dokumentation (Begleitpapiere)
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen, Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Warntafeln
  • Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen etc.)
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen / Zwischenfällen

Erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Gefahrguttransport wissen müssen!

Gerne können Sie über die Termin-Buttons unser Anmeldeformular benutzen oder kontaktieren Sie uns direkt.

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Weitere Termine können auch als Inhouse-Schulung vereinbart werden!

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